Landwirtschaft -
 
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Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Lieferungen und Leistungen von Future Agrar, Josef Sackl, Rettenbach 27, 8541 Bad Schwanberg, Oesterreich. Sie gelten insbesondere fuer den Handel mit Landmaschinen, Agrardrohnen sowie fuer Dienstleistungen im Rahmen des Drohnen Lohnservice. Abweichende Vereinbarungen beduerfen der schriftlichen Bestaetigung.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote von Future Agrar sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestaetigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung. Beratungsleistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, ersetzen jedoch keine eigenstaendige betriebliche Entscheidung des Auftraggebers.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist faellig. Bei Zahlungsverzug behaelt sich Future Agrar die Verrechnung gesetzlicher Verzugszinsen vor.
5. Termine und Ausfuehrung von Leistungen
Angegebene Liefer und Leistungstermine sind Richtwerte. Insbesondere beim Drohnen Lohnservice koennen Wetterbedingungen, behoerdliche Vorgaben, technische Umstaende oder hoehere Gewalt zu Verschiebungen oder zur Nichtdurchfuehrung von Einsaetzen fuehren. Ein Anspruch auf Durchfuehrung zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle fuer die Durchfuehrung erforderlichen Informationen vollstaendig und korrekt bereitzustellen sowie den Zugang zu Flaechen und Einsatzorten zu ermoeglichen. Der Auftraggeber ist fuer die Einhaltung aller rechtlichen und betrieblichen Voraussetzungen verantwortlich, sofern nicht ausdruecklich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Haftung
Future Agrar haftet ausschliesslich fuer Schaeden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit zurueckzufuehren sind. Eine Haftung fuer indirekte Schaeden, Folgeschaeden, entgangenen Gewinn oder Ernteausfaelle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulaessig.
8. Gewaehrleistung
Bei gelieferten Maschinen und Geraeten gelten die gesetzlichen Gewaehrleistungsbestimmungen. Darueber hinausgehende Zusagen bestehen nicht. Herstellergarantien bleiben unberuehrt und sind direkt gegenueber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung im Eigentum von Future Agrar.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich oesterreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zustaendige Gericht am Sitz von Future Agrar, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, beruehrt dies nicht die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen.